- 05.04.2012
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An alle Leser der aktiv: Fehlerkorrektur! Wichtig!
In der jüngsten Ausgabe der aktiv (Nr. 1/2012) hat leider der Fehlerteufel zugeschlagen. Wir berichtigen.
Auf der Seite 35 im Artikel "Wissenswertes zum Merkzeichen "aG" hat sich im Zusammenhang mit der Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ein Fehler eingeschlichen. Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen haben, müssen, wenn Sie den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, eine Wertmarke erwerben. Der entsprechende Absatz des Textes lautet demzufolge:
"Weiterhin wird die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gewährt und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr bei Erwerb einer Wertmarke ermöglicht."
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Erwerb der Wertmarke unentgeltlich. Die Kriterien dafür entnehmen Sie bitte der angehängten PDF:
Übersicht: Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Wir bitten den Fehler, der unter der aktiv-Leserschaft zu erheblichen Irritationen geführt hat, zu entschuldigen.
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Redaktion: DMSG, Bundesverband e.V. - 05. April 2012 |
Letzte Änderung: 05.04.2012
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