- 21.01.2008
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Kinderwunsch und Multiple Sklerose in Deutschland
Erste Ergebnisse und Fortführung des Bochumer MS und Kinderwunsch Projektes aus dem St. Josef Hospital
Die Multiple Sklerose ist eine Krankheit des jungen Erwachsenenalters, einem Lebensabschnitt in dem Familienplanung und Kinderwunsch für die Betroffenen oft eine wichtige Rolle spielen. Fragen nach der "richtigen immunmodulatorischen Therapie " (vor und in der Schwangerschaft und in der Stillzeit), Konsultation von Neurologen, Schubbehandlung mit Kortison in der Schwangerschaft und ggf. in der Stillzeit werden wichtig. Jenseits von Daten zu Schwangerschaft und Geburt und Auswirkungen auf das Schubverhalten, gibt es wenig Daten zur "reellen Situation" von MS-Patientinnen mit Kinderwunsch. Frau Dr. Hellwig aus dem Bochumer St. Josef Hospital (Direktor Prof. Dr. med. R. Gold) hat in den vergangenen Monaten diese Sachverhalte mittels eines Fragebogens, meist durchgeführt in Telefoninterviews, untersucht. Mehr als einhundert Frauen haben bisher an dieser Studie teilgenommen.
Erste Ergebnisse
80% der Frauen konsultierte ihren Neurologen vor der Planung der Schwangerschaft, 60% auch in der Schwangerschaft, neben der regelmäßigen gynäkologischen Vorsorge. Die Schubrate sank in der Schwangerschaft kontinuierlich und stieg nach der Geburt signifikant an. Bedingt durch den Kinderwunsch ergab sich eine immunmodulatorische Behandlungslücke – das heißt, es wurde keine Therapie mit Interferonen oder Glatirameracetat vorgenommen - von vier Jahren (1996-2006; im Jahr 2006 noch eine dreijährige Behandlungslücke). Nur 14 von 88 Frauen wurden nach der Geburt mit Immunglobulinen (IVIG) behandelt. 90 % der Frauen stillten ihre Babies, wobei allerdings fast 30% wegen eines Schubes nach der Geburt behandelt wurden und deshalb abstillen mussten.
Die Ergebnisse bestätigen die Schubreduktion während der Schwangerschaft und einen Schubanstieg nach der Schwangerschaft. Sie zeigen weiterhin, dass ein sehr hoher Prozentsatz der Frauen in Deutschland stillen möchte und dass durch die Nichtzulassung der IVIG bzw. der Kontraindikation in der Stillzeit für die zugelassenen immunmodulatorischen Medikamente wie Interferone oder Glatirameracetat nach der Geburt eine Behandlungslücke entsteht.
Diese Ergebnisse sind in der internationalen neurologischen Fachzeitschrift ‚Acta neurologica scandinavica’ zur Publikation angenommen worden.
Die Mitarbeiter des St. Josef-Hospitals in Bochum möchten sich auf diesem Wege recht herzlich für die bisherige Mitarbeit bedanken, es haben sich sehr viele Betroffene auf den Aufruf gemeldet (der Aufruf war hier online); vielen Frauen war es wichtig mitzuteilen, dass sie trotz der Erkrankung sehr froh waren, ihren Kinderwunsch verwirklicht zu haben. Weitere Ergebnisse des Projektes, insbesondere auch Ergebnisse von Schwangerschaften unter immunmodulatorischer Therapie, werden folgen.
Da sich weitere Fragen ergeben haben, werden zur Vervollständigung der Studiendatenbank noch weitere Studienteilnehmer gesucht. Dieses sollten sein:
- Frauen mit Multipler Sklerose, die demnächst schwanger werden möchten oder gerade schwanger sind,
- Frauen mit Multipler Sklerose, die momentan wegen eines unerfüllten Kinderwunsches mit Hormonen behandelt werden, oder werden sollen,
– Frauen mit Multipler Sklerose, die unter Interferon, Glatirameracetat oder Natalizumab schwanger geworden sind,
– Frauen, die nach der Geburt sofort mit einer Immunmodulation (Therapie mit Immunglobulinen, Glatirameracetat oder Interferon oder auch Natalizumab) begonnen haben,
– Frauen, die nach der Diagnose MS zwei oder mehr Kinder bekommen haben, sowie
– Männer mit MS, die unter immunmodulatorischer Therapien (Interferon, Glatirameracetat, Natalizumab, Mitoxantron) Kinder gezeugt haben.
Bei Interesse können Sie sich Sie sich am besten und einfachsten per Mail unter: k.hellwig@klinikum-bochum.de melden.
Bitte teilen Sie dabei Ihre Telefonnummer mit, Sie werden dann für ein kurzes Telefoninterview zurückgerufen.
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Quelle: St. Josef Hospital Bochum Redaktion: DMSG, Bundesverband e.V. - 21. Januar 2007 |
Letzte Änderung: 21.01.2008
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