- 13.11.2012
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Stellungnahme des Ärztlichen Beirats der DMSG, Bundesverband e.V. zu Organtransplantation, Blutspende und Stammzell-Spende bei Multipler Sklerose
Seit dem 1. November 2012 ist das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" in Kraft, das Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren: Wie aber sieht es aus, wenn eine chronische Erkrankung wie die Multiple Sklerose vorliegt? Der Ärztliche Beirat der DMSG, Bundesverband e.V., hat sich mit dieser Frage noch einmal auseinandergesetzt und gibt die folgende Empfehlung:
MS-Erkrankte kommen in der Regel nicht als Organspender oder Stammzellspender in Betracht, weil Fälle beschrieben worden sind, bei denen die transplantierten Stammzellen von MS-Erkrankten im Empfängerorganismus eine entzündliche ZNS-Erkrankung ausgelöst haben. Auch weiß man, dass die in jedem transplantierten Organ enthaltenen "Passenger-Lymphozyten" Autoimmunerkrankungen auf den Empfänger übertragen können. Hinzu kommt, dass viele MS-Patienten mit immunsuppressiven oder immunmodulierenden Medikamenten behandelt werden, wodurch die entnommenen Organe oder Stammzellen in unbekanntem Ausmaß geschädigt sein können.
Obwohl die Blutspende eines MS-Patienten wahrscheinlich weder für den Spender noch für den Empfänger mit einem nennenswerten Risiko verbunden ist, ist auch hier grundsätzlich abzuraten. Man weiß zum Beispiel noch sehr wenig über die mögliche Rolle von Autoantikörpern, die im Blut von MS-Patienten zirkulieren und die in geringer Menge selbst mit Erythrozyten-Konzentraten übertragen werden können.
Bei der Stammzellspende würden immunsuppressiv behandelte Patienten durch ansonsten weitgehend risikolose Operationen ("Stammzellentnahme") ungerechtfertigten Gefährdungen ausgesetzt.
Für den Ärztlichen Beirat der DMSG, Bundesverband e.V.: Der Vorsitzende Prof. Dr. med. Reinhard Hohlfeld, Klinikum der Universität München, Großhadern, Institut für Klinische Neuroimmunologie
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Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 13. November 2012 |
Letzte Änderung: 13.11.2012
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