- 07.09.2007
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Vergaberichtlinien für Forschungsmittel der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V.
Vergaberichtlinien für Forschungsmittel der
Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft,
Bundesverband e.V.
1. Antragsform
Der Antrag muss formell den DFG-Richtlinien entsprechen. Nicht formgerechte Anträge werden dem Antragsteller unerledigt zurückgeschickt. Einzureichen ist der Antrag sowohl in elektronischer Form als auch in 1-facher Ausführung per Post.
Jedem Antrag muss eine Genehmigung der zuständigen Ethikkommission (bei Tierexperimenten der regionalen Genehmigungsbehörde) beigefügt werden.
2. Förderungsrahmen
Für alle Forschungsanträge gilt Priorität für die Förderung von Sachkosten. Gehälter und Honorare werden nur in Ausnahmefällen bewilligt. Die Höhe des Förderungsumfanges sollte pro Einzelantrag über 2 Jahre 50.000,00 Euro nicht übersteigen. Abweichungen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung des Vorstandes der DMSG.
2.1
Unter den Förderungsrahmen fallen insbesondere Vorhaben, die aus inhaltlichen Gründen nicht in den Förderungsrahmen von DFG und BMFT fallen. Förderungsfähige Vorhaben sollen klinisch-wissenschaftliche Fragen zum Inhalt haben.
Für Förderungen nach 2.1 ist ein vollständiger Forschungsantrag (siehe oben Nr.1) erforderlich.
2.2.
Unterstützung von wissenschaftlichen Symposien ist möglich, sofern die veranstaltenden Mitglieder selbst aktiv in der wissenschaftlichen Forschung mit Unterstützung deutscher öffentlich-rechtlicher Fördereinrichtungen tätig sind.
Bei Anträgen nach 2.2. ist zusätzlich anzugeben, welche Drittmittelunterstützung die Organisatoren und Veranstalter außerhalb der DMSG für MS-Forschung erhalten.
Es ist eine ausreichend begutachtungsfähige Darlegung des Tagungszweckes, der Teilnehmer, des finanziellen Gesamtrahmens (Kostenplan), weiterer Geldgeber sowie der Bedeutung und des angestrebten Tagungszweckes erforderlich.
2.3.
Nichtwissenschaftliche Seminare, z.B. an Multiple Sklerose-Spezialabteilungen, deren Thema und Inhalt bundesweit von Interesse ist, können ebenfalls unterstützt werden. Veranstaltungen mit rein regionalem Umfeld fallen nicht in den Förderrahmen des Bundesverbandes und sollten von den Landesverbänden gefördert werden.
Es ist eine ausreichend begutachtungsfähige Darlegung des Tagungszweckes, der Teilnehmer, des finanziellen Gesamtrahmens (Kostenplan), weiterer Geldgeber sowie der Bedeutung und des angestrebten Tagungszweckes erforderlich.
2.4.
Fehlbedarfsfinanzierung für überwiegend durch DFG, BMFT oder gemeinnützige Stiftungen geförderte wissenschaftliche Vorhaben ist möglich, wenn die Finanzierungslücke aus inhaltlichen oder formalen Gründen nicht vom Drittmittelgeber unterstützt werden darf.
Der an DFG, BMFT oder gemeinnützige Stiftungen eingereichte Hauptantrag muss mit dem entsprechenden Bewilligungsbescheid dem Antrag an die DMSG beigelegt werden.
3. Mittelabrechnung und Abschlussbericht
Über alle erhaltenen Mittel ist eine den DFG-Richtlinien entsprechende Mittelabrechnung zu führen und ein Abschlußbericht zu erstellen, der für vollständige Projekte nicht länger als 3, für Tagungen nicht länger als 1 ½ Seiten lang sein sollte.
4. Begutachtungsverfahren
Eingehende Anträge werden von der Geschäftsstelle auf formale Richtigkeit geprüft und danach an den Vorstand des Ärztlichen Beirates weitergereicht. Der Vorstand prüft die eingehenden Anträge hinsichtlich einer grundsätzlichen Zugehörigkeit zum Förderrahmen und leitet diese an 1-2 externe Gutachter weiter. Diese sollten in der MS-Forschung tätige Wissenschaftler sein. Lediglich bei Anträgen nach 2.3 sollte mindestens einer der Gutachter aus der Gruppe der Beiratsmitglieder mit überwiegend praktischer Tätigkeit mit MS-Erkrankten kommen.
Die Entscheidung des Begutachtungsausschusses ist vertraulich und anonym. Der Bewerber erhält eine zusammenfassende Darstellung der Annahme- oder Ablehnungsgründe durch die Bundesgeschäftsstelle.
gez.
Prof. Dr. med. Klaus Toyka
Vorsitzender des Ärztlichen Beirates
der DMSG Bundesverband e.V.
August 2007
Die Richtlinien in PDF-Format zum Download finden Sie hier:
Letzte Änderung: 07.09.2007
Informationen zum Ablauf von Medikamentenstudien
Phase I, II, oder III - was bedeutet das eigentlich? Hier finden Sie Informationen zum Ablauf von Studien:
Forschungsmittel
Infos zur Bewilligung von Forschungsmitteln des DMSG Bundesverbands e.V. lesen Sie bitte hier:
Leitbild der DMSG, Bundesverband e.V.
Das Leitbild der DMSG, Bundesverband e.V. bildet die Grundlage unserer gesamten Arbeit.
Leitlinien der DMSG
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