Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e. V (DMSG)


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Arbeit/Ausbildung


... UND WAS WIRD MIT MEINER ARBEIT?

Eine Vielzahl an Multipler Sklerose Erkrankter bleibt auch mit ihrer Erkrankung ins Arbeitsleben eingebunden. In Abhängigkeit vom individuellen Verlauf stellt sich oftmals die Frage, inwiefern bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber von der Erkrankung informiert werden sollte oder informiert werden muss.

Die Entscheidung über das “ob” und “wie” sollten Sie von Ihrer persönlichen Situation und den Verhältnissen in Ihrem Betrieb abhängig machen. Die Information des Arbeitgebers kann Ihren Arbeitsalltag erleichtern und Missverständnisse ausräumen, im Einzelfall aber auch zu Verunsicherung oder Ablehnung führen. Nachfolgend einige Punkte, die Ihnen bei dieser Frage helfen sollen.

1. Realistische Einschätzung der eigenen aktuellen Situation

  • Ist meine Leistungsfähigkeit durch die Krankheit überhaupt beeinträchtigt und wenn ja in welchem Umfang? (z. B. Ermüdbarkeit, Konzentration)
  • Sind technische oder organisatorische Anpassungen an meinem Arbeitsplatz erforderlich? (z. B. wegen Seh- oder Bewegungsstörungen)
  • Kann ich meinen Beruf in der bisherigen Form weiter ausüben? (z. B. Belastung durch körperliche Anstrengungen, Schichtdienst)

2. Grad der Beeinträchtigung/Umfang der Information

  • Bei minimalen oder nicht sichtbaren Symptomen dürfte in der Regel kein Informationsbedarf bestehen.
  • Bei einer zeitweise auftretenden oder dauerhaften Beeinträchtigung sollte eine entsprechende Information überdacht werden, wenn diese nicht situationsbedingt ohnehin unausweichlich ist.
  • Bei einer möglichen Gefährdung Ihrer eigenen Sicherheit am Arbeitsplatz, der Sicherheit von Arbeitskollegen oder von Dritten z. B., wenn Ihre Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist und Sie mit Maschinen oder Fahrzeugen umgehen müssen oder es aus anderen Gründen unmöglich geworden ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auf jeden Fall informiert werden.

3. Ziel der Information

  • Realistische Haltung des Arbeitgebers Ihnen gegenüber,
  • Klärung, dass der Verlauf der Krankheit zwar kaum vorherzusagen ist, dass aber beispielsweise eine schwere Behinderung in nur wenigen Jahren lediglich in einzelnen Fällen (unter 5 %) auftritt,
  • Unterstützung durch das Arbeitsumfeld,
  • Verbesserung unzureichender Arbeitsbedingungen,
  • gegebenenfalls Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes,
  • im Rahmen einer Ausbildung z. B. Anpassung des Prüfungsvorganges an Ihre persönlichen Gegebenheiten,
  • “Sich nicht mehr selbst unter Druck setzen”. Verstecken kann auf Dauer möglicherweise wesentlich anstrengender sein, als eine Klärung herbeizuführen.

4. Problem Kündigung

Bei längeren oder wiederholten Fehlzeiten sieht sich der Arbeitgeber unter Umständen veranlasst, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden. Hierzu muss er eine Prognose hinsichtlich der Entwicklung von künftigen Fehlzeiten abgeben. Kennt er Ihre Diagnose MS, kann er versucht sein, dieses Schlagwort zum Schwerpunkt seiner Prognoseentscheidung zu machen. Ist er über Ihre Erkrankung nicht orientiert, so kann er für die Prognose die bisherigen Fehlzeiten heranziehen und darf ohne weiteres aus Dauer und Anzahl der Fehlzeiten auf die künftige Entwicklung schließen.

Es besteht also in gewissem Umfang die Gefahr, dass der Arbeitgeber die Kenntnis der Art Ihrer Erkrankung zum Anlass für eine ungünstige Prognose hinsichtlich von Fehlzeiten im Rahmen einer Kündigung nutzt. Andererseits ist eine solche Prognose mit der bloßen Verwendung des “Schlagwortes” MS, ohne entsprechende Darlegung des Einzelfalls nicht stichhaltig. Bei der Information des Arbeitgebers müssen Sie also abwägen, ob diese nicht dennoch im Hinblick auf die Anpassung Ihres Arbeitsplatzes, der Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb und unter dem Gesichtspunkt des “sich-nicht-selbst-unter-Druck-setzens” sinnvoll ist.

5. Vorhandene Ausgangskenntnisse

Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Vorstellung von MS oder aber er hat bereits Erfahrungen mit MS-Erkrankten gemacht, deren Situation sich aber wesentlich von der Ihren unterscheidet. Häufig besteht die irrige Annahme, MS habe in jedem Fall über kurz oder lang eine schwere Behinderung zur Folge.

6. Vorgehen

  • Zunächst selbst entsprechende Informationen über die Erkrankung sammeln, um diese kompetent weitergeben zu können.
  • Verwenden einer standardisierten Erklärung, was Multiple Sklerose ist, was für arbeitsrelevante Beeinträchtigungen möglich sind und welche aktuell bei Ihnen vorliegen. Hierzu sollten Sie z. B. die Broschüren der DMSG und/oder die Informationen auf dieser Internet-Seite nutzen.
  • Vielfach dürfte eine individuelle Beratung bei Ihrem nächstgelegenen DMSG-Landesverband sinnvoll sein.

Auch beim Vorliegen von Beeinträchtigungen und einer erforderlichen Anpassung des Arbeitsplatzes ist es durchaus im Interesse Ihres Arbeitgebers, Sie weiter zu beschäftigen. Investitionen in Ihre Aus- und Fortbildung gehen so nicht verloren und Ihre Berufserfahrung kann weiterhin für den Betrieb nutzbar gemacht werden.

Letzte Änderung: 27.09.2002

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