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Schwerbehinderung


Achtung: neue Parkausweise für Behinderte

Am 31. Dezember 2010 verlieren Parkausweise für behinderte Menschen, die vor dem 01. Januar 2001 ausgestellt worden sind, ihre Gültigkeit. Betroffene MS-Erkrankte sollten zeitnah das europaweit gültige neue Dokument beantragen.

Der bisherige "dunkelblaue” Parkausweis wird ausgemustert. Wer Unannehmlichkeiten am Jahresende verhindern will, sollte sich rechtzeitig um den neuen EU-einheitlichen Ausweis kümmern, der in allen Ländern der EU dazu berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen.
 
Nur noch bis zum Ende des Jahres 2010 gültig:
Parkausweis alt

Dieser bis zum 31.12.2000 in Deutschland ausgegebene Parkausweis für Schwerbehinderte wird nur noch bis zum 31.12.2010 anerkannt - unabhängig davon, ob der Parkausweis befristet oder unbefristet ausgestellt wurde.

Bis zu diesem Datum ist ein Umtausch in den neuen Parkausweis erforderlich.

So sieht der neue Parkausweis aus: 
Parkausweis

Weitere Informationen:
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) können vom Straßenverkehrsamt einen Parkausweis erhalten. Seit dem 01.01.2001 gibt es einen europäischen Parkausweis für behinderte Menschen. Dieser wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich der Ausweisinhaber aufhält.

Gleichzeitig erhalten Antragsteller eine von der Europäischen Union herausgegebene Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern beschreibt. Die Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen muss an Ihrem Wohnort beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" eingetragen ist oder die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Hier hilft Ihnen das zuständige Versorgungsamt weiter.

Die Gestaltung des Parkausweises – Größe, Farbe, Material, Inhalt und Anbringung – ist standardisiert, um die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen europaweit zu fördern. Die genauen Bestimmungen sind der Empfehlung und ihrem Anhang zu entnehmen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original oder in Kopie vorzulegen:

* der Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl"
* ein Foto im Passbildformat

Schwerbehinderte, die noch im Besitz eines "alten" Parkausweises sind, sollten bei der Antragstellung den alten Ausweis im Original ebenfalls vorlegen.

Der europaweit vereinheitlichte Ausweis ist beim Parken deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung muss zusätzlich immer mitgeführt werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales- Juli 2010
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 22. Juli 2010

Letzte Änderung: 22.07.2010

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