Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e. V (DMSG)


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Wissenswertes und Tipps


ABC Pflegeversicherung: Beratungsbroschüre für Menschen mit Körperbehinderung

Wer entscheidet, ab wann ein pflegebedürftiger Mensch mit Multipler Sklerose einen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann, oder ob und wieviel Pflegegeld er erhält, wenn ein Angehöriger die häusliche Pflege übernimmt? Der BSK-Ratgeber schafft Klarheit.

ABC PflegeBereits in siebter Auflage erscheint die kostenlose Broschüre  "ABC Pflegeversicherung - Praktische Tipps und Ratschläge zur Pflegeversicherung" vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK e.V.).
Die Publikation liefert auch MS-Erkrankten, ihren Angehörigen und Freunden fachkundige Antworten auf viele Fragen zum Thema Körperbehinderung und welche finanziellen Hilfen von staatlicher Seite für die Pflege gewährt werden können.



Was leistet die Pflegeversicherung und worauf ist beim Antrag zu achten?

Der erste Teil der Broschüre gibt einen umfangreichen Überblick und stellt die wichtigsten Leistungen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung dar. Leicht verständlich sind die einzelnen Begriffe des Pflegeversicherungsrechts in alphabetischer Reihenfolge erläutert.
Der zweite Teil enthält Auszüge aus besonders relevanten Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes, des SGB XII (Sozialhilfe) und die wichtigsten Teile der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien.

Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel.-Nr. 06294 4281-0 oder per E-Mail info@bsk-ev.org gegen eine Schutzgebühr von nur 2,50 € einschließlich Porto/Versand erhältlich.

 

Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 20.12. 2010

Letzte Änderung: 20.12.2010

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