- 19.09.2012
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Patientenschutz bei Multipler Sklerose: Patientenvertretung begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine langerwartete Entscheidung rund um die Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern getroffen. Demnach sind Mindestmengen an Patientenbehandlungen prinzipiell verfassungsgemäß und können auch angemessen sein, um den Patientenschutz zu verbessern und Erfahrungen zu sichern-die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und auch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) befürworten diese Entscheidung als richtungsweisendes Signal.
Die Erfahrung eines Arztes oder eines Krankenhauses in einem speziellen Leistungsbereich gilt international als wichtige Qualitätsvoraussetzung für eine gute Patientenversorgung. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Gesetzgeber 2004 den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), hochkomplexe und mit erheblichen Risiken für Patientinnen und Patienten verbundene Behandlungen unter Heranziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse festzulegen sowie über Mindestmengen zu beschließen. Das hat der GBA Ende 2005 auch für die sogenannte Knie-Totalendoprothetik (TEP) getan. Nur die Krankenhäuser durften neue Kniegelenke implantieren, die jährlich mehr als 50 derartige Eingriffe vornehmen. Dagegen hatten Krankenhäuser geklagt und vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Das LSG hatte einen besonderen Zusammenhang, also einen Qualitätssprung, zwischen Behandlungsmenge und Behandlungsqualität gefordert.
Diese Anforderung hält das BSG für überzogen und entschied (AZ: B 3 KR 10/12 R), dass Mindestmengen im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen prinzipiell verfassungsgemäß sind und auch angemessen sein können, um den Patientenschutz zu verbessern. Das LSG muss nun erneut über den Einzelfall verhandeln. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. "Endlich wurde nun geklärt, dass Patientinnen und Patienten vor problematischer Gelegenheitsversorgung durch Krankenhäuser durch definierte Mindestmengen geschützt werden dürfen" konstatiert Ilona Köster-Steinebach, Sprecherin der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss des G-BA.
MS-Zentren: DMSG setzt Standards in der Versorgung MS-Erkrankter
Das Urteil hat auch eine wichtige Bedeutung für die Versorgung von MS-Erkrankten. "Wir begrüßen das Urteil des BSG als richtungsweisendes Signal auch bei anderen Krankheitsbildern", betont Dorothea Pitschnau-Michel, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft: "Insbesondere bei der Multiplen Sklerose sind "Mindestmengen" ein wichtiges Kriterium, da angesichts der Vielzahl der Erscheinungsformen und Symptome der Krankheit nur mit umfangreichen Erfahrungen durch viele Patienten und unterschiedliche Krankheitsverläufe eine optimale Behandlung gewährleistet werden kann."
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. hat bereits vor Jahren auf die Bedeutung von MS-Zentren hingewiesen, die den Patienten durch die Bündelung von Erfahrungen und Wissen auf spezialisierte Standorte ein optimales Maß an Sicherheit in der MS-Therapie bieten. Mehr
Diese Anforderung hält das BSG für überzogen und entschied (AZ: B 3 KR 10/12 R), dass Mindestmengen im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen prinzipiell verfassungsgemäß sind und auch angemessen sein können, um den Patientenschutz zu verbessern. Das LSG muss nun erneut über den Einzelfall verhandeln. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. "Endlich wurde nun geklärt, dass Patientinnen und Patienten vor problematischer Gelegenheitsversorgung durch Krankenhäuser durch definierte Mindestmengen geschützt werden dürfen" konstatiert Ilona Köster-Steinebach, Sprecherin der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss des G-BA. MS-Zentren: DMSG setzt Standards in der Versorgung MS-Erkrankter
Das Urteil hat auch eine wichtige Bedeutung für die Versorgung von MS-Erkrankten. "Wir begrüßen das Urteil des BSG als richtungsweisendes Signal auch bei anderen Krankheitsbildern", betont Dorothea Pitschnau-Michel, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft: "Insbesondere bei der Multiplen Sklerose sind "Mindestmengen" ein wichtiges Kriterium, da angesichts der Vielzahl der Erscheinungsformen und Symptome der Krankheit nur mit umfangreichen Erfahrungen durch viele Patienten und unterschiedliche Krankheitsverläufe eine optimale Behandlung gewährleistet werden kann."
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. hat bereits vor Jahren auf die Bedeutung von MS-Zentren hingewiesen, die den Patienten durch die Bündelung von Erfahrungen und Wissen auf spezialisierte Standorte ein optimales Maß an Sicherheit in der MS-Therapie bieten. Mehr
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Quelle: Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss - 13. September 2012 Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 19. September 2012 |
Letzte Änderung: 19.09.2012
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