- 28.11.2012
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Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für langfristige Heilmittelbehandlungen auch bei Multipler Sklerose?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Merkblatt zum vereinfachten Verfahren für langfristige Heilmittelbehandlungen beschlossen. Vorausgegangen waren erhebliche Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten bei der Umsetzung der Heilmittel-Richtlinie vom Juli 2011, da keine klaren Vorgaben für die Beantragung auf Bundesebene existierten.

Auf Initiative und Druck der Patientenvertretung hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieser Problematik angenommen und nun nach langen Diskussionen ein Merkblatt zur langfristigen Genehmigung von Heilmitteln verabschiedet. Der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft wird die Umsetzung kritisch begleiten und bei Problemen für MS-Erkrankte beim G-BA intervenieren.
Gleichzeitig wurden bundesweit geltende Indikationslisten zu Praxisbesonderheiten und Langzeitgenehmigungen gemeinsam vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ausgehandelt und verabschiedet.
Der DMSG-Bundesverband hofft nun, dass der G-BA-Beschluss und das Merkblatt bisher bestehende Unsicherheiten bei der Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen seitens der Krankenkassen beseitigen können. Allerdings bleiben Fragen offen – in der Indikationsliste des Merkblattes zur Langzeitgenehmigung ist die MS nicht ausdrücklich genannt. Zwar sind die Diagnosen zu den verschiedenen Formen der Lähmung, die auch bei MS auftreten - zur Para- und Tetraplegie sowie Para- und Tetraparese – aufgeführt, die Praxistauglichkeit für die Genehmigung von Langzeitverordnungen muss sich jedoch noch zeigen.
In der Liste zu den Praxisbesonderheiten, die nun bundesweit einheitlich gelten, ist die MS allerdings explizit genannt. Diese Tatsache hilft, zumindest den Ärzten die Angst vor Regressen zu nehmen, so dass sie Verordnungen außerhalb des Regelfalles für MS-Patienten nun ohne Bedenken ausstellen können.
Dorothea Pitschnau-Michel, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, betont: "Wir sind sehr enttäuscht, dass in der Indikationsliste zum Merkblatt für die Langzeitgenehmigungen die Multiple Sklerose nicht ausdrücklich als Krankheitsbild genannt ist. Die DMSG wird die Auswirkungen des G-BA-Beschlusses für MS-Erkrankte im Auge behalten und sich für deren Interessen bei der Genehmigung von langfristigen Heilmittelbehandlungen auch in der Zukunft einsetzen."
Auf Hinweis der Patientenvertretung im G-BA wird auch dieser zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen, ob sich das Merkblatt im Versorgungsalltag bewährt.
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Quelle: BAG Selbsthilfe Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 28. November 2012 |
Letzte Änderung: 03.12.2012
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