- 07.01.2013
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Multiple Sklerose: Kurskorrektur in der Behindertenpolitik gefordert
Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände, zu denen auch der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft gehört, haben behindertenpolitische Forderungen für die kommende Legislaturperiode aufgestellt: Mit Blick auf die Bundestagswahl sieht der DBR dringenden Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, Arbeit, Wahlrecht, Pflege, Assistenz, Barrierefreiheit, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie hinsichtlich der Partizipation für Menschen mit Handicap.
Der Deutsche Behindertenrat fordert von der künftigen Bundesregierung eine eindeutige Kurskorrektur in der Behindertenpolitik, die konsequent die menschenrechtliche Perspektive zugrunde legt und in der Gesetzgebung berücksichtigt.
Darüber hinaus fordert der DBR die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Ziel eines Bundesleistungsgesetzes muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderung sein.
Dazu gehört aus Sicht des DBR:
- Leistungen der Eingliederungshilfe müssen bedarfsdeckend und nach dem Prinzip des Nachteilsausgleichs einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Es ist diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau verwiesen werden. Das Gleiche gilt auch für ihre Angehörigen.
- Die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform muss gesetzlich normiert werden. Menschen mit Behinderung dürfen insbesondere nicht aus Kostengründen in der Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts beschränkt werden.
- Es muss eine bundeseinheitliche Bedarfsfeststellung erfolgen, bei der die Kriterien der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zugrunde gelegt werden. Das Verfahren der Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs muss partizipativ und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden.
- Es ist ein umfassender Anspruch auf Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung und vom Alter gesetzlich zu verankern. Dies umfasst Leistungen der Pflege und Betreuung, der häuslichen Krankenpflege, der Kindergarten- und Schulassistenz, der Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsassistenz, der Elternassistenz, der Kommunikationsassistenz, der Mobilitätsassistenz sowie der Freizeitbegleitung und Urlaubsassistenz.
Weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der DBR bei der Sicherstellung der Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihrer Interessenvertretungen, dem Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt, einem wirksamen Diskriminierungsschutz und der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes:
"Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung messen lassen: So stand es 2009 im Koalitionsvertrag dieser Bundesregierung – erlebt haben wir überwiegend das Gegenteil", kritisiert der Deutsche Behindertenrat in seiner Stellungnahme, die anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurde.
Spezifische Belange von Menschen mit Behinderung werden in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt, ob es um die Arbeitsmarktpolitik, Pflegeversicherung, Patientenrechte oder andere Bereiche geht. Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung werden sukzessive abgebaut oder an die Bedürftigkeit/den Sozialleistungsbezug gekoppelt.
Partizipation auf Augenhöhe
Der DMSG-Bundesverband unterstützt die DBR-Forderung an die künftige Bundesregierung, eine Kurskorrektur in der Behindertenpolitik vorzunehmen.
Der Nationale Aktionsplan muss – mit einer "echten" Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände "auf Augenhöhe" – dringend überarbeitet und weiterentwickelt werden. Er muss mess- und überprüfbare Zielvorgaben enthalten, entsprechende Maßnahmen sind mit Haushaltsmitteln in den verantwortlichen Ressorts zu unterlegen.
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Quelle: Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 07. Januar 2013 |
Letzte Änderung: 07.01.2013
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