Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks bietet vom 13. bis 16. August 2013 in Köln ein Seminar zur Vorbereitung des Berufseinstiegs an für Studierende sowie Hochschulabsolventen mit Behinderung/chronischer Krankheit.
"Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit": Das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium (DoBuS) der Technischen Universität Dortmund veranstaltet ein dreitägiges Schnupperstudium "Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit" vom 13. bis 15. November 2012.
Auch in diesem Jahr veranstaltet das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium einen Absolvierendentag. Die Informationsveranstaltung mit dem Titel "Studium und dann? – Berufseinstieg mit Behinderung oder chronischer Krankheit" richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
Junge MS-Erkrankte aufgepasst: Zum Sommersemester 2011 können sich Studierende für das sogenannte Deutschlandstipendium bewerben. Neben Leistung und Begabung berücksichtigen die Vergabekriterien auch "besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten oder Behinderungen". Die Förderkriterien werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens
Türen öffnen-Wege ebnen: Studentinnen mit Behinderung fachlich und persönlich zu ermutigen, das ist ein Hauptanliegen im Mentoring-Programm des Hildegardis-Vereins, für das sich auch Frauen mit MS bewerben können. Die Teilnehmerinnen werden ein Jahr lang von einer berufserfahrenen Persönlichkeit mit akademischem Abschluss (Mentorin oder Mentor)
Der Career Service der Technischen Universität Dortmund lädt chronisch erkrankte und behinderte Studierende und Absolventen zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Berufseinstieg und Behinderung" ein.
25.02.2008 – Die Informations- und Beratungsstelle des Deutsche Studentenwerks bereitet mit einem Seminar Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit Behinderung und chronischer Krankheit auf den Berufseinstieg vor.
14.06.07 - Ab 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen gesetzlich geregelten Anspruch, auf Wunsch die individuell erforderlichen Teilhabe- und Reha-Leistungen in Form eines (trägerübergreifenden) persönlichen Budgets zu beziehen.
06.02.2007 - Gesetzliche Neuerungen in SGB II, SGB XII und dem Bundeskindergeldgesetz mit Auswirkungen auf die Studienfinanzierung von Studierenden mit Behinderung