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Dipl. Sozialpädagoge Jochen Radau von der Beratungsstelle Unterfranken des DMSG-Landesverbandes Bayern ist der Autor dieses Beitrags.
Es gibt mehrere mögliche Zuschüsse, die sich in der Regel miteinander kombinieren lassen. Leider haben sie manchmal schwer erfüllbare Voraussetzungen. Generell gilt, dass die in Frage kommenden Gelder rechtzeitig vor Baubeginn mit Kostenvoranschlägen beantragt und die jeweiligen Entscheidungen über den Antrag abgewartet werden müssen. Bei Mietwohnungen wird das Einverständnis des Vermieters benötigt.
In diesem Bericht bietet Ihnen die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. einen Überblick, welche Förderungen infrage kommen.
Für nähere Informationen empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei den Ansprechpartnern der DMSG-Landesverbände oder regionalen Wohnberatungsstellen.
1. Pflegekasse: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Liegt eine Pflegestufe vor, kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden (bis zu 4000 € pro Person mit Pflegestufe). Dem Antrag wird eine Notwendigkeitsbescheinigung beigelegt. Hierauf bestätigt der Pflegedienst die Notwendigkeit der Maßnahme. Zuschussfähig sind behindertengerechte Anpassungen in der ganzen Wohnung und im Eingangsbereich. Wohnen bis zu vier pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, können pro Person 4000 € aufsummiert werden. Der Zuschuss der Pflegekasse kann erneut beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und neue Anpassungen notwendig werden.

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Der Einbau einer barrierefreien Dusche kann bezuschusst werden
2. Landesförderprogramme für barrierefreies Bauen
Die meisten Bundesländer haben eigene Wohnungsbau-Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Besonders interessant sind die Zuschüsse der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderungen der Bundesländer sind an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Je nach Bundesland werden Einkommensgrenzen geprüft oder es wird das Einhalten der DIN-Normen für barrierefreies Bauen verlangt. Weiterhin bestehen Unterschiede bei der Förderung von Mietwohnungen oder Eigentum. Nicht zuletzt sind nicht alle Landesförderprogramme mit dem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (siehe Punkt 5) kombinierbar.
3. Kommunale Förderprogramme in Dresden und Mannheim
Die beiden Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran und haben zusätzliche Förderprogramme aufgelegt. So fördern die Städte Dresden und Mannheim den behindertengerechten Wohnungsumbau. Ansprechpartner sind die Stadtverwaltungen.

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Hublift mit Eingang über ein ehemaliges Fenster
4. Teilhabe am Arbeitsleben durch die Träger beruflicher Rehabilitation und Integrationsämter: Wohnungshilfe
Über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können barrierefreie Umbauten am Arbeitsplatz und im Eingangsbereich der Wohnung finanziert werden. Dies umfasst auch teure Projekte, wie z.B. Hublifte und kleinere Aufzüge. Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, eine Berufstätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche und die festgestellte Schwerbehinderung. Weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der DIN-Normen für barrierefreies Bauen. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden. Zuständig sind die beruflichen Rehabilitationsträger, je nach Arbeitnehmerstatus und Dauer der Berufstätigkeit sind dies zumeist die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt.
5. KfW Programme 159 und 455
Unterstützung in Form eines günstigen Kredits bis zu 50.000 € oder alternativ in Form eines Investionszuschusses in Höhe von bis zu 12,5 %, der nach Abzug weiterer Zuschüsse verbliebenen Kosten für das barrierefreie Bauen gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei den beiden Förderprogramme der KfW handelt es sich um das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" (Kredit) und das Programm 455 "Altersgerechtes Bauen" (Investitionszuschuss). Die beiden Programme setzen die Einhaltung der DIN-Normen für barrierefreies Bauen voraus.
Nähere Informationen zu den Konditionen des Programms 159 erteilen die Kundenberater in Banken und Sparkassen. Dort wird auch der Antrag gestellt. Der Investionszuschuss wird direkt bei der KfW beantragt (www.kfw.de).
6. Hilfe beim behindertengerechten Umbau durch Stiftungen
Einige Stiftungen leisten finanzielle Einzelfallhilfen für MS-Erkrankte oder Menschen mit Behinderungen. Wichtig für die Unterstützung durch Stiftungen ist neben der finanziellen Bedürftigkeit des Antragstellers, dass ein Gesamtfinanzierungsplan für das Bauvorhaben vorliegt. Dieser soll sich aus Eigenmitteln und/oder öffentliche Zuschüssen zusammensetzen und darf keine Darlehen beinhalten. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann können die Zuwendungen einzelner Stiftungen die Gesamtfinanzierung ergänzen. Die einzelnen DMSG-Landesverbände arbeiten mit verschiedenen Stiftungen zusammen und sind für Fragen hierzu die richtigen Ansprechpartner.
7. Sozialhilfeträger: Eingliederungshilfe und Leistungen zur Beschaffung und zum Erhalt einer Wohnung
Wer auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, kann sich bei notwendigen Umbaumaßnahmen an das Grundsicherungsamt oder das Jobcenter wenden. In der Regel wird eine Kostenzusage leider nur für die dringlichsten Maßnahmen erteilt. Vorrangig müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse und öffentliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Zum schriftlichen Antrag muss ein Kostenvoranschlag und ein Nachweis in Form schriftlicher Dokumentation der bisherigen Bemühungen nach einer barrierefreien Wohnung beigefügt werden. Um die Notwendigkeit zu bestätigen, wird in der Regel das Gesundheitsamt zu einem Ortstermin einbestellt.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Wie lautet die Bezeichnung der Förderung? | In welcher Höhe ist eine Förderung möglich? | Wo wird der Antrag gestellt? | Welche Voraussetzungen gelten? | Ist die Förderung kombinierbar mit weiteren Zuschüssen? | |
Das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | 4.000 Euro pro Person mit Pflegestufe | Pflegekasse |
| Ja | |
Landesförderprogramme |
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Wohnungshilfe, Teilhabe am Arbeitsleben | 100 Prozent der Kosten | Berufliche Rehaträger |
| Ja | |
KfW-Programm 159, Kredit "Altersgerechtes Umbauen" | Kredit bis 50.000 Euro | Banken und Sparkassen | Ausführung des Umbaus nach DIN-Normen | Nicht mit KfW 455 und nicht mit einzelnen Landesförderprogrammen | |
KfW-Programm 455, Investitionszuschuss | Bis zu 12,5 Prozent der verbliebenen Kosten | www.kfw.de | Ausführung des Umbaus nach DIN-Normen | Nicht mit KfW 159 und nicht in Kombination mit Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern | |
Zuwendungen | Je nach Einzelfall | Verschiedene Stiftungen |
| Ja, jedoch nicht mit Darlehen, wie zum Beispiel KfW 159 | |
| 100 Prozent der Kosten für notwendigen Umbau |
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- 10.08.2016