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DMSG Aktuell

Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, BV, zum Erfahrungsaustausch auf

Bild: pixabay

Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine schwere Behinderung. Auch viele Multiple Sklerose Erkrankte leben mit einem Handicap. Leider bestehen noch immer Defizite bei der gleichberechtigten Teilhabe. Der Paritätische Gesamtverband und der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e.V. setzten sich für mehr Teilhabe ein und informieren über die vom Kabinett der Bundesregierung festgehaltenen Eckpunkte zur Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit in Deutschland: Noch zu wenig umgesetzt, aber viel vor

Der 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember weltweit das Bewusstsein für ihre Belange schärfen und den Einsatz für ihre Würde und Rechte fördern. Im Koalitionsvertrag wurden dringend notwendige Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit vereinbart. Gut ein Jahr später scheint die Bundesregierung nicht viel weiter gekommen zu sein: Die Eckpunkte beschreiben bekannte Probleme und wiederholen im Wesentlichen, was bereits vereinbart war.

"Bundesinitiative Barrierefreiheit"

Neues zum Verfahren verbirgt sich im letzten Eckpunkt. Die Bundesregierung plant eine "Bundesinitiative Barrierefreiheit", die unter Federführung des BMAS eingerichtet werden soll. Ziel ist es, "(...) die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen gemeinsam voranzubringen und darüber hinaus für mehr Barrierefreiheit zu werben. Dafür werden die Ressorts gemeinsam Meilensteine festlegen. Die Bundesregierung wird im Zuge der Bundesinitiative prüfen, welche weiteren Vorhaben für die Verbesserung der Barrierefreiheit notwendig sind. Die Bundesregierung wird bei allen Vorhaben der Bundesinitiative Barrierefreiheit Diversität berücksichtigen." Die Bundesinitiative wird durch einen Beirat begleitet, in dem Menschen mit Behinderungen, Länder und Kommunen, die Wirtschaft, die Arbeitnehmerseite und Forschende vertreten sein sollen.

Folgende Vorhaben werden aufgeführt:

1. Übergeordnete Gesetzgebung zur Barrierefreiheit:

  • Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Barrierfreiheitsstärkungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Ziel, Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben.
  • Barrierefreier Ausbau der Beratungsangebote der Bundesregierung
  • Stärkung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
  • Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache/Gebärdensprache

2. Barrierefreiheit im Bereich Mobilität

  • Abschaffung der Ausnahmen im Personenbeförderungsgesetz, die Abweichungen vom Ziel erlauben, vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen (bis 2026)
  • Ausbau barrierefreier Mobilitätsstaionen im ÖPNV
  • Barrierefreiheit der Verkehrsstationen in der Eisenbahninfrastruktur des Bundes im Rahmen regulärer Ersatzinvestitionen und bei Neubauvorhaben
  • Barrierefreies Reisen wird in den Eckpunkten zur Nationalen Tourismusstrategie adressiert

3. Barrierefreiheit im Bereich Bauen und Wohnen

  • Im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum diskutiert die Bundesregierung mit den Bündnismitgliedern u.a. eine Reform der Musterbauordnung hinsichtlich der Anzahl barrierefreier und rollstuhlnutzbarer Wohnungen pro Gebäude
  • Alle öffentlichen Gebäude des Bundes sollen barrierefrei werden
  • Im Rahmen des Investitionsprogramms für ca 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen soll unter anderem auch die Barrierefreiheit gestärkt werden

4. Barrierefreiheit im Bereich Gesundheit

  • Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen soll unter breiter Beteiligung aller maßgeblichen Interessenvertretungen und Organisationen erarbeitet werden.
  • Förderung barrierefreier Teilhabemöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie durch Finanzierung digitaler Technologien aus der Pflegeversicherung
  • Innovative Konzepte für neue Hilfsangebote im Schutzsystem für gewaltbetroffene Frauen sollen so entwickelt werden, dass auch Frauen mit Behinderungen profitieren

5. Barrierefreiheit im Bereich Digitales

  • Prüfung der Machbarkeit einer technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform
  • Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Notruf, bei Vermittlungsdiensten für gehörlose und hörbeeinträchtige Endnutzer*innen und bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten
  • Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung von IT-Produken im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu digitalen Finanzdienstleistungen wird geprüft
  • Umstellung des Schwerbehindertenausweises auf einen digitalen Teilhabeausweis wird geprüft

Es bleibt zu hoffen, dass die genannten Ziele auch erreicht werden. Sicher ist nichts, denn explizit wird erwähnt, dass sofern Kosten entstehen nur umsetzbar ist, was in der Kompetenz des Bundes liegt und im Rahmen von Haushaltsverhandlungen vereinbart wird.

Der DMSG-Bundesverband lädt zum Erfahrungsaustausch ein

Mit welchen Hindernisse und Barrieren haben Sie im Alltag mit Multipler Sklerose zu kämpfen?
Schreiben Sie uns an: referat-medien@dmsg.de
Oder teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Social Media Kanälen der DMSG:
Hier kommen Sie zur DMSG Community

Mehr zum Thema Barrierefreiheit lesen Sie im Teilabebericht des Paritätischen: Hier

 

Quelle: PM, Paritätischer  - 29.11.2022
Redaktion: DMSG-Bundesverband e.V. - 02.12.2022

 

 

 

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