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DMSG Aktuell

ASV‑MS im Fokus – KKNMS und DMSG fordern klarere Strukturen und bessere Qualität in der Versorgung

Mit der Einführung der ambulant spezialfachärztlichen Versorgung (ASV‑MS) im Jahr 2023 sollte ein modernes, sektorenübergreifendes Versorgungsmodell Realität werden, das Menschen mit MS eine qualitativ hochwertige, koordinierte und wohnortnahe Behandlung ermöglicht. Doch wie nun eine umfangreiche Stellungnahme des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose (KKNMS) zeigt, bleibt dieses Potenzial bislang weitgehend ungenutzt – und das, obwohl die Übergangsregelungen des alten §116b Sozialgesetzbuch V im Sommer 2026 auslaufen werden.

Mit der Einführung der ambulant spezialfachärztlichen Versorgung (ASV‑MS) im Jahr 2023 sollte ein modernes, sektorenübergreifendes Versorgungsmodell Realität werden, das Menschen mit MS eine qualitativ hochwertige, koordinierte und wohnortnahe Behandlung ermöglicht. Doch wie nun eine umfangreiche Stellungnahme des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose (KKNMS) zeigt, bleibt dieses Potenzial bislang weitgehend ungenutzt – und das, obwohl die Übergangsregelungen des alten §116b Sozialgesetzbuch V im Sommer 2026 auslaufen werden.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, ob das Versprechen der ASV eingelöst wird: Die Verbindung von ambulanter und stationärer Expertise, getragen von interdisziplinären, spezialisierten Teams, die ohne Budgetbegrenzungen medizinisch notwendige Leistungen erbringen dürfen. Genau diese Struktur sollte eine schnellere Diagnostik, besser abgestimmte Therapien und weniger Doppeluntersuchungen ermöglichen. Doch laut KKNMS verhindern komplexe Zulassungskriterien, intransparente Länderregelungen und überholte fachliche Anforderungen, dass die Versorgung tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei den an MS erkrankten Menschen. 

Besonders kritisch sieht das KKNMS die administrativen Anforderungen: Der Antragsprozess dauert oft mehrere Monate und ist bundesweit nicht einheitlich: die erweiterten Landesausschüsse der Bundesländer prüfen Anträge unterschiedlich streng, was zu einer auffälligen regionalen Schieflage führt. In manchen Bundesländern sind zahlreiche ASV‑Teams zugelassen – in anderen fast keine oder nur ASV-Teams von Kliniken. Das widerspricht dem Grundprinzip der ASV als gemeinsamer Versorgungsstruktur zwischen Klinik und Ambulanz.

Inhaltlich sieht das KKNMS ebenfalls erheblichen Reformbedarf. Einige im Leistungskatalog geforderte Fachrichtungen haben in der MS‑Versorgung kaum Relevanz, während aktuelle zentrale diagnostische Verfahren fehlen. Dazu gehören etwa standardisierte kognitive Testungen, Fragebögen zur Fatigue oder moderne Biomarker wie Serum‑Neurofilament (sNfL). Auch die optische Kohärenztomographie (OCT), längst in Leitlinien verankert, ist nicht vorgesehen. Aus Sicht des KKNMS droht so, dass wichtige Qualitätsinstrumente nicht vergütet werden können – und damit ihren Weg aus der Versorgung verlieren.

Gefordert wird, die Verfahren der Landesausschüsse zu vereinheitlichen, fachlich nicht relevante Anforderungen im Leistungskatalog zu streichen und moderne diagnostische Verfahren aufzunehmen. Zudem braucht es eine systematische Qualitätssicherung, idealerweise in Kooperation mit Registern wie dem Deutschen MS‑Register der DMSG.

Die ASV‑MS, so das KKNMS, ist grundsätzlich ein starkes Werkzeug, um Versorgung zu verbessern. Doch in ihrer derzeitigen Form verfehlt sie ihr Ziel. Damit Menschen mit MS wirklich profitieren, braucht es dringend Mut zur Korrektur – und ein gemeinsames Verständnis dafür, was moderne, qualitativ hochwertige Versorgung bedeutet.

Die DMSG hat sich der Stellungnahme des KKNMS angeschlossen. 

Quelle: KKNMS, Pressemitteilung vom 19.12.2025

Redaktion: DMSG, Bundesverband e.V. - 15.01.2026