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Recht

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen und macht auf die Diskriminierung, die Menschen mit Behinderungen im Alltag erfahren, aufmerksam. 

Den Protesttag gibt es schon seit 30 Jahren. Ins Leben gerufen wurde er 1992. Die gesetzliche Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung in Deutschland ist noch recht jung: 1994 wird Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um einen weiteren Satz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.  Am 1. Mai 2002 tritt das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll u.a.die Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen und verhindern, aber auch die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten. Ein weiterer Meilenstein ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 beschlossen und 2009 in Deutschland in Kraft tritt. 

Der Bundesbeirat der MS-Erkrankten des DMSG-Bundesverbandes e.V. (BBMSE) setzt sich für den Abbau der Barrieren im Alltag ein.

An JEDEM Tag im Jahr ist die eine Stufe vor dem Geschäft zu hoch.
An JEDEM Tag im Jahr ist das WC im Restaurant um die Ecke nicht Rollstuhl-tauglich.
An JEDEMTag fehlt die Bordsteinabsenkung an der Kreuzung,
fehlt der Fahrstuhl an meinem Bahnhof, fehlt es an nutzbarem Wohnraum… .

Und an JEDEM Tag hören wir die Ausreden derer, die all das so leicht ändern könnten.

Unterstützen Sie uns und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit: bbmse@dmsg.de

Für den BBMSE
Claudia Schilewski und
Markus van de Loo

Redaktion: DMSG-Bundesverband

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