Seit 1. März 2022 hat die Deutsche Rentenversicherung auf Bundesebene (DRV Bund) den Weg zur Teilnahme am Funktionstraining vereinfacht. Sie anerkennt alle Leistungserbringer, die im Rahmen der Rahmenvereinbarung für Rehasport und Funktionstraining anerkannt sind. Dazu gehört auch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Leistungsberechtigten (z.B. Menschen mit Multipler Sklerose) haben zuvor eine medizinische Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt,
- Das sich anschließende Funktionstraining ist durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung verordnet worden (Formular G0850),
- Das Funktionstraining muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation begonnen werden.
Bei Fragen oder wenn Sie Interesse am DMSG-Funktionstraining haben, schreiben Sie gerne an den DMSG-Bundesverband unter funktionstraining(at)dmsg.de oder rufen Sie uns an unter 0511-968340.