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Recht

Multiple Sklerose und Covid-19: Bitte prüfen Sie Ihre Patientenverfügung

In Reaktion auf die durch die vierte Welle der Corona-Pandemie angespannte Lage auf vielen Intensivstationen rät der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft allen MS-Erkrankten, vorliegende Patientenverfügungen zu überprüfen.

Gerade im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie ist es sinnvoll, dass Sie sich Ihre Patientenverfügung nochmals ansehen und prüfen, ob diese eventuell angepasst werden muss. Denn oftmals enthalten Patientenverfügungen ausschließlich Regelungen für den Fall, dass man sich in einem unabwendbaren unmittelbaren Sterbeprozess befindet oder das Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Erkrankung vorliegt. Beides würde auf intensivmedizinische Maßnahmen im Rahmen eine Covid-19- Erkrankung regelmäßig nicht zutreffen.

Denn eine Covid-19-Erkrankung kann zwar dazu führen, dass aufgrund einer eintretenden Lungenentzündung intensivmedizinische Maßnahmen wie Beatmung und künstliche Ernährung erforderlich werden, es handelt sich aber nur in wenigen Fällen um eine unheilbar tödlich verlaufende Erkrankung. Gerade die konkrete Festlegung Ihrer Wünsche und Werte für die Frage einer künstlichen Ernährung und künstlichen Beatmung im Fall einer Covid-19-Erkrankung kann daher durchaus sinnvoll sein. Dies sollte dann auch die Frage umfassen, ob und wann einmal begonnenen intensivmedizinischen Maßnahmen wieder abgebrochen werden sollen.

Auch die Bundesärztekammer hat im Rahmen von Orientierungshilfen darauf hingewiesen, dass die Empfehlung zur Formulierung einer Willenserklärung der Patienten im Vorfeld einer Covid-19-Erkrankung auch in der frühen Erkrankungsphase von großer Bedeutung ist. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich Ihre Patientenverfügung nochmals ansehen und prüfen, ob diese weiterhin auch bzgl. eine Covid-19-Erkrankung aktuell ist. Lassen Sie sich gegebenenfalls auch ärztlich beraten.

Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung ist schriftlich festgelegt, welche medizinischen Behandlungen ein Patient wünscht oder auf welche er verzichtet, wenn es nicht mehr möglich ist, den eigenen Willen zu äußern zum Beispiel im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit. Wer sich hierzu eine Meinung gebildet hat, kann in einer Patientenverfügung festlegen, in welchen Krankheitssituationen er auf intensivmedizinische Maßnahmen verzichtet – oder nicht.

Quelle: DMSG-Bundesverband e.V. - 01.12.2021

Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 01.12.2021

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