Mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung" laufen die seit über einem Jahr pauschal kostenfreien Corona-Bürgertests aus. Asymptomatische Personen haben hiernach nur noch unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests, für viele von Multiple Sklerose betroffener Menschen fällt die Möglichkeit der kostenlosen Testung damit auch weg.
Für von Multiple Sklerose betroffene Menschen ergibt sich daraus, dass unter den nachfolgenden Voraussetzungen (nach § 4a (Absatz 1) der aktualisierten Testverordnung) eine Testung mit einer Zuzahlung von drei Euro oder zuzahlungsfrei möglich bleibt. Bitte beachten: Alleinig die Diagnose MS führt nicht dazu, dass ein Anspruch auf eine kostenlose oder vergünstigte Testung besteht.