DMSG-ausgezeichnete Zentren
Beständige Standards in der Versorgung MS-Erkrankter garantieren verlässliche Orientierung.
Wo finde ich MS-spezifische medizinische Betreuung? Wo werde ich nach dem aktuellen wissenschaftlichen, überprüften, belegten Standard behandelt? Wer hat umfangreiche Erfahrungen mit Multiple Sklerose? Wer nimmt sich Zeit für meine individuelle Situation und geht auf meine persönlichen Belange ein? Wer ist für mich da, wenn eine Notlage eintritt? Vor all diesen Fragen stehen Menschen, die von heute auf morgen mit der Diagnose Multiple Sklerose konfrontiert werden.
Die bestmögliche Versorgung zu finden, ist für jeden MS-Erkrankten von höchster Bedeutung. Das DMSG-Zertifikat für Kliniken und Praxen, gibt bereits seit Herbst 2005 eine unabhängige, verlässliche Orientierung und weist MS-Erkrankten den Weg zu einer fachgerechten Versorgung in ihrer Nähe. Das DMSG-Zertifikat sichert über die Anerkennungskriterien eine qualitativ hochwertige, von Leitlinien gestützte akute und rehabilitative Behandlung durch auf MS spezialisierte Neurologen und andere MS-Fachkräfte.
"Erklärtes Ziel ist es, die Qualitätsstandards für die adäquate Versorgung MS-Erkrankter kontinuierlich weiterzuentwickeln und viele Einrichtungen zur Umsetzung dieser Standards anzuhalten", erklärt Prof. Dr. med. Peter Flachenecker, Mitglied des Vorstandes des Ärztlichen Beirates des DMSG-Bundesverbandes. "Seit 2005 sind über 180 Einrichtungen ausgezeichnet worden. Das zeigt eindrucksvoll, dass die DMSG den richtigen Weg mit der Einführung ihres Zertifikates eingeschlagen hat."
Im Herbst 2015 wurden die Zentrumsarten und die Vergabekriterien an die modernisierten Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen angepasst. Das DMSG-Zertifikat unterscheidet nun zwischen MS-Schwerpunktzentren, MS-Zentren und MS-Rehabilitationszentren. Basis für alle Zentrumsarten sind die strengen Anerkennungskriterien (Siehe rechts oben), die von einer wissenschaftlichen Begleitgruppe erarbeitet wurden. Die Erfüllung dieser Kriterien ist regelmäßig nachzuweisen, um das Zertifikat zu erhalten, die Vergabe gilt für jeweils zwei Jahre. Danach muss das Zertifikat neu beantragt werden, so dass nur solche Einrichtungen das Zertifikat führen können, die sich regelmäßig der Überprüfung stellen.
Ab 2020 wird für die Erstauszeichnung jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 500 € für MS-Schwerpunktzentren sowie 250 € für MS-Zentren und MS-Rehabilitationszentren erhoben. Für die Wiederauszeichnung nach zwei Jahren liegt die Bearbeitungsgebühr bei allen Zentrumsarten bei 150 €. Bei Hochstufungen von bereits ausgezeichneten MS-Zentren zu MS-Schwerpunktzentren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 250 € an.
Wesentliche Voraussetzung für die Auszeichnung mit dem DMSG-Zertifikat sind unter anderem die kontinuierliche Betreuung einer Mindestzahl von MS-Patienten, eine standardisierte Befunderhebung und -dokumentation, leitliniengestützte Behandlungskonzepte zur Schubtherapie, zur verlaufsmodifizierenden Therapie und zur Symptomatischen Therapie sowie eine enge Zusammenarbeit mit der DMSG. Zusätzlich leisten die Zentren einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Situation MS-Erkrankter in Deutschland durch die Dokumentation für das Deutsche MS-Register.
Das DMSG-Zertifikat erhalten die geprüften Einrichtungen zusammen mit einer gerahmten Urkunde und einem Türschild. Darüber hinaus weist der DMSG-Bundesverband in der Zeitschrift aktiv! und auf der Website ausdrücklich auf die nach seinen Richtlinien ausgezeichneten Einrichtungen hin. Sollten die Kriterien der DMSG nicht eingehalten oder missachtet werden, wird das Zertifikat aberkannt.
Die DMSG, Bundesverband e.V., bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern der wissenschaftlichen Begleitgruppe für die kontinuierliche Mitarbeit am DMSG-Zertifikat.
Die von der DMSG ausgezeichneten Kliniken und Praxen finden Sie in der Navigation unter Klinikverzeichnis.