DMSG-zertifizierte Zentren (Pilotphase)
Definierte Standards in der Versorgung von Menschen mit Multipler Sklerose schaffen Orientierung und Sicherheit
Wo finden Menschen mit MS eine spezialisierte medizinische Betreuung? Wo werden sie nach aktuellen, wissenschaftlich fundierten und überprüften Standards behandelt?
Welche Einrichtung berücksichtigt ihre persönliche Situation und individuellen Bedürfnisse?
Die Antwort sind Versorgungseinrichtungen, die eine fachgerechte, qualitätsgesicherte und individuell abgestimmte Betreuung über alle Lebensphasen hinweg gewährleisten.
Daher hat sich die DMSG zum Ziel gesetzt, diese Einrichtungen sichtbar zu machen und den Weg zu einer fachgerechten Versorgung zu weisen. Menschen mit MS haben seit Herbst 2005 mit der DMSG-Auszeichnung von Kliniken und Praxen und ab 2026/2027 mit der Umstellung auf eine DMSG-Zertifizierung eine unabhängige und verlässliche Orientierungshilfe. Das Zertifikat bestätigt, dass eine Einrichtung festgelegte Anforderungen nachprüfbar erfüllt und eine hochwertige, leitliniengestützte akute, ambulante oder stationäre Behandlung durch auf Multiple Sklerose spezialisierte Neurologinnen und Neurologen sowie weitere MS-Fachkräfte gewährleistet wird.
Die DMSG als Herausgeber des Zertifizierungssystems hat zusammen mit fachkundigen Personen in einer Zertifizierungskommission 34 Anforderungen definiert. Dabei ist sowohl medizinische Expertise als auch die Perspektive von Menschen mit MS eingeflossen. Der Zertifizierer ClarCert übernimmt im Auftrag der DMSG die Administration und den organisatorischen Ablauf des gesamten Zertifizierungsverfahrens. Weiterführende Informationen zu ClarCert.
Kategorien der Zertifizierung
Das DMSG-Zertifikat unterscheidet aktuell zwischen MS-Zentren und MS-Schwerpunktzentren. Das MS-Schwerpunktzentrum hebt sich insbesondere hinsichtlich der jährlich höheren Anzahl an versorgten und für das MS-Register zu dokumentierenden Menschen mit MS gegenüber den MS-Zentren ab. Alle anderen Anforderungen setzen für beide Zentrumsarten die gleichen zu erfüllenden Standards. MS-Zentren oder -Schwerpunktzentren können sowohl ambulante als auch stationäre Versorgungseinrichtungen sein.
Zu den wesentlichen Anforderungen der Zertifizierungen gehören:
- eine angemessene personelle Ausstattung,
- die kontinuierliche Versorgung einer Mindestzahl von MS-Patientinnen und -patienten,
- die standardisierte Befunderhebung und Befunddokumentation,
- leitliniengestützte Behandlungskonzepte für die Schubtherapie und deren praktische Umsetzung,
- die verlaufsmodifizierte und die symptomatische Therapie sowie
- eine enge Zusammenarbeit mit der DMSG auf Bundes- und Landesebene.
Darüber hinaus leisten die Zentren durch ihre Beteiligung am Deutschen MS-Register einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Versorgungssituation von Menschen mit MS in Deutschland.
Das MS-Register veröffentlicht regelmäßig, z.B. mit den Grafiken des Quartals, Daten über die Versorgungssituation von Menschen mit MS in Deutschland und ist an deutschen und internationalen Studien beteiligt.
MS-Rehabilitationszentren bleiben aktuell noch über die bisherige DMSG-Auszeichnung anerkannt.
Prozess der Zertifizierung
Antragstellende Einrichtungen werden auf Grundlage des Erhebungsbogens durch unabhängige Fachexperten und Auditoren überprüft. Bei geringfügigen und gut begründeten Abweichungen können Auflagen erteilt werden, die innerhalb einer festgelegten Frist zu erfüllen sind. Über die Erteilung des Zertifikats entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditorinnen und Auditoren folgt. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre und muss anschließend erneut beantragt werden. Die zertifizierten Einrichtungen erhalten eine gerahmte Urkunde und ein Türschild; außerdem werden sie auf der Website des DMSG-Bundesverbandes und von ClarCert sowie in der Zeitschrift aktiv! genannt und sind über die Websites für Patientinnen und Patienten zu finden.
Zertifizierte Einrichtungen sind verpflichtet, die DMSG und ClarCert über Änderungen, die zu einer Nicht-Erfüllung der Anforderungen führt, zu informieren. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, ein Wiederholaudit nicht rechtzeitig ermöglicht oder festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben, kann das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen werden.
Die Kosten für Erst- oder Re-Zertifizierungen können Sie hier erfragen: ClarCert
Stetige Weiterentwicklung
Die Anforderungen für die Zertifizierung werden von der Zertifizierungskommission festgelegt und regelmäßig überprüft. Sie basieren im Wesentlichen auf nationalen Leitlinien und medizinisch-wissenschaftlicher Literatur und sind im jeweiligen Erhebungsbogen veröffentlicht. Die Anforderungen werden zur Sicherstellung einer hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung mindestens einmal jährlich bewertet und bei Bedarf angepasst. Damit gewährleistet die DMSG eine kontinuierliche Weiterentwickelung der Behandlungsqualität und somit die langfristige Stärkung der Lebensqualität von Menschen mit MS.
Die von der DMSG ausgezeichneten Kliniken und Praxen finden Sie in der Navigation unter Service/Kliniken und Praxen.

