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DMSG Aktuell

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026

Zu sehen ist eine Gruppe von Menschen in abstrakter Form, auch im Rollstuhl sitzend.

Das diesjährige Motto des Europäischen Protesttages trifft es auf den Punkt: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar." Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. (DMSG) schließt sich diesem Aufruf ausdrücklich an. Menschen mit MS sind aktuell besonders hart betroffen von den geplanten Kürzungen oder zusätzlichen Belastungen durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und der nach wie vor unzureichenden Teilhabe am Erwerbsleben. Zudem sind dringend Nachbesserungen am Änderungsgesetz zum Behindertengleichstellungsgesetz notwendig. 

Seit dem Jahr 1992 wird am 5. Mai europaweiter Protest für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung organisiert.  Der Aktionstag hat sich zu einem wichtigen Datum im Kampf gegen Diskriminierung und für gesellschaftliche Teilhabe entwickelt. In diesem Jahr startet am 5. Mai, 15:30 Uhr, eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin – ein Zeichen, dass Gleichstellung keine Selbstverständlichkeit ist.

Für die rund 280.000 Menschen mit Multipler Sklerose in Deutschland ist dieser Tag besonders bedeutsam. Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die in ihrer Vielfalt und Unberechenbarkeit das Leben der Betroffenen tiefgreifend verändert. Sie trifft Menschen in der Mitte ihres Lebens, mitten in Ausbildung, Beruf und Familie. Gleichstellung bedeutet für Menschen mit MS: bedarfsgerechte Versorgung, gesicherte Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gesellschaft – und ein Gesundheitssystem, das sie nicht allein lässt.

Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sieht Belastungen erneut für Beitragszahler und chronisch Kranke vor

Die DMSG hat in einer ausführlichen Stellungnahme deutliche Kritik an zentralen Vorhaben des Gesetzentwurfs geäußert, der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. 

Zuzahlungen und Hilfsmittel: Geplante Erhöhungen bei Zuzahlungen und die Einführung von Festbetragsregelungen bei Hilfsmitteln stellen erneut eine weitere einseitige Belastung der Versicherten und Beitragszahler dar und legt die Befürchtung nahe, dass Menschen mit MS notwendige Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. 

Teilkrankengeld: Chancen vertan, Risiken nicht ausgeschlossen

Die Einführung eines Teilkrankengeldes und einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit (§§ 44c, 44d SGB V) sieht die DMSG zwar grundsätzlich als einen Ansatz mit Potenzial, der vorliegende Entwurf lässt jedoch mehr Risiken als Chancen erkennen. Arbeitgeber können den Wunsch nach Teilarbeitsfähigkeit ohne jede Begründung ablehnen; zugleich fehlen ausreichende Schutzmechanismen gegen Druck auf erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die DMSG fordert eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen in Anlehnung an das skandinavische Modell sowie eine verpflichtende vorherige Pilotierung und zeitnahe Evaluation.

Rehabilitation: Die geplante dauerhafte Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate sowie ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 werden zahlreiche Rehabilitationseinrichtungen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Für MS-Erkrankte ist eine qualitativ hochwertige Rehabilitation in spezialisierten Einrichtungen keine Option, sondern medizinische Notwendigkeit – um Mobilität zu erhalten, Rückfälle aufzufangen und die Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Die Grundsätze „Reha vor Rente" und „Reha vor Pflege" werden durch die geplanten Regelungen konterkariert.

Arbeit und MS: dringender Handlungsbedarf zum Erhalt der Erwerbstätigkeit

Menschen mit MS stehen auf dem Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen. Eine aktuelle Studie auf Basis von Daten des Deutschen MS-Registers zeigt: Moderate bis schwere Behinderung, Schmerzen und kognitive Beeinträchtigungen sind die entscheidenden Faktoren dafür, ob Menschen mit MS ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen. Besonders alarmierend: Kognitive Beeinträchtigungen erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, um mehr als das Zehnfache – und werden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit nach wie vor deutlich unterschätzt. Die DMSG reklamiert hier verstärkt Unterstützung von den Sozialleistungsträgern, insbesondere der Deutschen Rentenversicherung, aber auch von Arbeitgeberverbänden. Die MS-Selbsthilfe unterstützt mit ihren Angeboten Menschen mit MS beim Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit, benötigt aber selbst hierzu nachhaltige Hilfen. 

Änderungen zum Behindertengleichstellungsgesetz - mehr Barrierefreiheit notwendig

Die erste Lesung des Änderungsgesetzes zum Behindertengleichstellungsgesetz ist für den 7. Mai angesetzt. Die von vielen Verbänden, auch der DMSG, angemahnten Verbesserungen lässt der Gesetzesentwurf nach wie vor vermissen. 

  • Die pauschale Unzumutbarkeitsklausel für private Unternehmen (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 S. 2) bleibt vollständig erhalten.
  • Das fehlende Schadensersatzrecht gegenüber privaten Anbietern bleibt.
  • Das schwache Verbandsklagerecht ohne Rechtshilfefonds bleibt.
  • Die langen Fristen für den Barriereabbau in Bundesgebäuden (bis 2045 als Pflichtnorm) bleiben unverändert.

Die DMSG mahnt hier dringend Verbesserungen an und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere der Regierungsfraktionen auf, das Gesetz nachzubessern. 

Quellen/Literatur: 

Aktion Mensch e.V. zum Protesttag

Stellungnahme der BAG Selbsthilfe zum Änderungsgesetz zum Behindertengleichstellungsgesetz 

Melanie Peters, Kerstin Eichstädt, Alexander Stahmann, Mathia Kirstein, Ulf Blohm, Peter Flachenecker, Nadine Schumann, Niklas Frahm; Real-World Data on Switches of the Employment Status in People with Multiple Sclerosis: A Longitudinal Observational Study of the German MS Register. Neuroepidemiology 2025; https://doi.org/10.1159/000549855

Redaktion: DMSG-Bundesverband - 4. Mai 2026