Die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI hat am 15. Dezember 2022 ihre Impf-Empfehlung zur Corona-Schutzimpfung aktualisiert. Das RKI empfiehlt die Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab dem 12. Lebensjahr mit einem der Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 5. und 11. Lebensjahr wird eine Auffrischung mit einem der Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe nur bei Vorliegen einer Vorerkrankung empfohlen.
Bislang noch ungeimpfte Personen sollen grundsätzlich eine Impfserie (zwei Impfungen) mit mRNA-Impfstoffen erhalten. Zwei weitere Studien haben keine erhöhten Risiken für einen Schub nach der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus bei MS gezeigt.
Die STIKO empfiehlt, dass Menschen mit einer Immundefizienz (ab dem fünften Lebensjahr) frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischung eine zweite Auffrischung erhalten. Die Auffrischung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Die STIKO empfiehlt die zweite Auffrischung generell für Menschen ab 60 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Wer zu diesen Personengruppen zählt, aber drei Monate oder später nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, dem wird vorerst keine weitere (vierte) Auffrischung vom RKI empfohlen.
Erfolgte die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb von drei Monaten nach der Auffrischungsimpfung, so empfielt die STIKO die Impfung im Abstand von drei Monaten nach der Infektion.
Die Wirkung der aktuell verfügbaren neutralisierenden monoklonalen Antikörper (nMAB) wird hinsichtlich der neuen Virusvarianten als nur schwach bzw. als unwirksam eingeschätzt.
Die sogenannten Virostatika (antivirale Medikamente) wie Paxlovid®, Veglury®, Lagrevio® (2.Wahl) in der Frühphase (innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten) einer Erkrankung mit dem SARS-CoV-2-Virus bei Menschen mit Immundefizienz (auch immunsupprimierte MS-Erkrankte) können aber einen schweren Verlauf verhindern.
Der kombinierte Einsatz der Tabletten Nirmatrelvir und Ritonavir (Paxlovid®) soll zudem Krankenhauseinweisungen um 90 Prozent reduzieren. Für Infizierte mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf - auch solchen mit fehlender oder unvollständiger Immunisierunng- ist in den ersten Tagen nach Symptombeginn eine frühzeitige Gabe möglich. Eine unvollständige Immunisierung kann insbesondere bei immsupprimierten Patienten trotz adäquat durchgeführtem Impfschema vorliegen. Ebenso, wenn die Grundimmunisierung mehr als sechs Monate zurückliegt und keine Boosterung bzw. zwischenzeitlich keine Corona-Infektion erfolgt ist.
Wir empfehlen Ihnen, bei Eintreten einer SARS-CoV-2-Infektion und vorhandener Immundefizienz (immunsupprimierte MS-Erkrankte) sich umgehend mit Ihrem behandelnden Neurologen in Verbindung zu setzen.
Da Paxlovid mit anderen Medikamenten Wechselwirkungen zeigt, ist dringend darauf zu achten, dass Sie Ihrem Arzt alle eingenommenen Medikamente und insbesondere auch andere Erkrankungen mitteilen. Ein Wiederaufflammen der SARS-CoV-2-Infektion ist in sechs Prozent aller Behandlungsfälle mit Paxlovid möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Impfung Sie zwar vor schweren Verläufen einer COVID-19-Erkrankung schützt, aber Daten vorliegen, die zeigen, dass auch geimpfte und genesene Personen als Überträger der Erkrankung eine Rolle spielen,wenngleich auch in deutlich geringerem Ausmaß als Ungeimpfte. Auch Reinfektionen können erfolgen. Wir empfehlen daher allen, auch genesenen, geimpften und geboosterten Menschen mit MS angesichts der nach wie vor hohen Ansteckungszahlen, die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Nutzen Sie auch die Selbsttests für sich und ihre Kontaktpersonen. Als pflegender Angehöriger oder Besucher einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses können Sie sich - vorerst bis zum 28. Februar 2023 - kostenlos testen lassen. Personen mit Corona-Symptomen wird empfohlen, ihren Arzt zu kontaktieren. Der Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test aufgrund eines positiven Schnelltests oder bestehender Symptomatik besteht weiterhin.
- Ab 1. Oktober gilt nur noch als vollständig geimpft, wer mindestens dreimal geimpft ist und bei dem die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der 2. Impfung erfolgt ist. Ausnahmen sind für Genesene vorgesehen.
Gute Nachrichten kommen zum Thema Bewegung und MS: Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Abrechenbarkeit des Tele-Funktionstrainings vorerst bis zum 7. April 2023 verlängert.
Wie es danach weitergeht, darüber werden wir Sie kurzfristig informieren.
Gemeinsam mit dem Deutschen MS-Register hat die DMSG mittels einer Online-Befragung Daten von MS-Erkrankten in Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung erhoben. Mehr als 3.000 MS-Erkrankte haben daran teilgenommen. Wir danken allen, die sich beteiligt haben. Über die Ergebnisse werden wir weiter berichten. Achten Sie auf unsere News und unseren Newsletter. (Link)
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